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Leinenpflicht für Hunde

In Niedernhausen gilt seit diesem Jahr in der Brut- und Setzzeit (Anfang März bis Ende Juli) eine generelle Leinenpflicht für Hunde!

Brut- und Setzzeit

Es wird Frühling und viele heimische Vögel und Säugetiere bekommen jetzt ihre Jungen. Fachleute sprechen von der „Brut- und Setzzeit“ (März bis Juli).

In Wiesen, Feldern und Hecken werden fleißig Nester gebaut und unsere Bodenbrüter versuchen dort ihren Nachwuchs groß zu ziehen. Die bedrohte Feldlerche zum Beispiel lebt in offenen Agrarflächen und Wiesen. Ab Ende März baut sie ihr Nest am Boden und brütet ihre Eier aus.

Rehkitze werden in der Zeit von Mai bis Juni geboren. Sie liegen dann im hohen Gras und werden mehrmals am Tag von ihren Müttern versorgt.

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Nest der Feldlerche

Auch wenn unsere „Fellnase“ gar nicht aktiv jagt, sondern nur neugierig herumstöbert, werden die Wildtiere bei der Aufzucht ihrer Jungen empfindlich gestört und lassen im Extremfall ihr Nest oder ihr Jungtier im Stich.

Auch in Oberjosbach kam es erst kürzlich in unmittelbarer Ortsrandlage wieder zu einem Zwischenfall, bei dem ein Reh ganz offenbar von einem Hund zu Tode gebissen wurde.

Durch Befolgen der Leinenpflicht können verantwortungsvolle Hundehalterinnen und Hundehalter aktiv zum Natur- und Artenschutz mit beitragen. Schon allein der Respekt vor der Natur gebietet das!

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Brut- und Setzzeit

Gefahrenabwehrverordnung

Die Leinenpflicht ergibt sich aus einer neuen Gefahrenabwehrverordnung in Niedernhausen, die am 26.01.2024 in Kraft getreten ist. Darin heißt es unter §7 Absatz 2:

Hunde sind an der Leine zu führen,

a) auf Brücken, Treppen, Rampen und Überführungen sowie in Fußgängerzonen (Wilrjkplatz), Durchgängen und Unterführungen,

b) in öffentlichen Verkehrsmitteln,

c) bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,

d) innerhalb der bebauten Teile der Gemeinde Niedernhausen,

e) außerhalb des bebauten Gemeindegebietes und in Wäldern sobald sich andere Personen nähern und in der Brut- und Setzzeit (01.03. bis 31.07.)

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Leinenpflicht

Verstöße gegen den Leinenzwang können während der Brut- und Setzzeit mit einem Bußgeld von 200,- Euro geahndet werden.
Die Gemeinde Niedernhausen bittet alle Hundehalter und Hundeführer um Beachtung.