Die Bodenrichtwerte wurden zum 1.1.2022 aktualisiert. Sie liegen erwartungsgemäß über den bisherigen Werten.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er spielt u.a. bei der Ermittlung der Grundsteuer künftig eine Rolle - die Hessische Steuerverwaltung berücksichtigt ihn bei der Berechnung automatisch, d.h. er muss bei der Erklärung zur Grundsteuerbemessung nicht angegeben werden.
Gutachterausschüsse ermitteln und beschließen mindestens alle zwei Jahre Bodenrichtwerte auf der Grundlage ihrer Kaufpreissammlung. Bodenrichtwerte sind keine Verkehrswerte. Weicht das zu bewertende Grundstück z.B. in Art und Maß der baulichen Nutzung, Qualität, Erschließungszustand und / oder Größe vom Richtwertgrundstück ab, so ist dies bei der Verkehrswertermittlung zu berücksichtigen. Der Verkehrswert kann nur über ein Verkehrswertgutachten ermittelt werden.
Bodenrichtwerte werden im Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen in der digitalen Bodenrichtwertkarte dargestellt. Man findet sie im Geoportal Hessen.
Externer Link zum Geoportal Hessen. Die Hessenkarte aufzoomen, dann erscheinen die Bodenrichtwerte der Grundstücksbereiche.